„Solarstrom für Elektroautos 442“: Große Zuschussförderung ab dem 26. September 2023

„Solarstrom für Elektroautos 442“: Große Zuschussförderung ab dem 26. September 2023

Deutschland setzt sich intensiv für die Minimierung der Treibhausgasemissionen ein und bekämpft damit aktiv den Klimawandel. Ein Hauptaugenmerk dieses Engagements ist die Förderung der Elektromobilität. Tatsächlich sind Elektroautos inzwischen ein Hauptfaktor für technologische Innovationen und finanzielle Investitionen im Land. Ein Beweis dafür: Im letzten August waren 20 % der neu registrierten Fahrzeuge Elektrofahrzeuge. Dieser beachtliche Anteil soll in Zukunft noch weiter steigen.

Traditionelle Vorlieben vs. Zukunftsambitionen

Obwohl Elektromobilität immer populärer wird, ziehen viele Deutsche konventionelle Kraftfahrzeuge vor. Um diesem Trend entgegenzuwirken und die Vorteile von Elektroautos hervorzuheben, wurden neue Förderprogramme ins Leben gerufen. Diese Programme sollen den Bürgern die ökologischen Vorteile von E-Autos näher bringen und die Akzeptanz erhöhen.

Neues Förderprogramm: „Solarstrom für Elektroautos 442“

Ab dem 26. September können Interessierte Förderanträge für das Programm „Solarstrom für Elektroautos 442“ einreichen. Die möglichen Zuschüsse können bis zu beeindruckenden 10.200 € betragen. Das Ziel dieser Initiative? Die Kombination der zukunftsträchtigen Technologien – Solarenergie und Elektromobilität. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat für dieses Programm ein Budget von bis zu 500 Millionen € eingeplant.

Wer kommt für die Förderung infrage?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, die ein Wohnhaus besitzen und darin leben. Zusätzlich müssen sie zum Zeitpunkt der Beantragung im Besitz eines batteriebetriebenen Elektroautos sein oder zumindest einen verbindlichen Kaufvertrag dafür haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug gekauft oder geleast ist. Wichtig ist jedoch: Der Käufer muss den Kauf oder die Bestellung des Elektroautos nachweisen können, spätestens wenn der Zuschuss ausgezahlt wird.

Förderfähige Maßnahmen des Programms „Solarstrom für Elektroautos 442“

Das Programm „Solarstrom für Elektroautos 442“ unterstützt den Kauf und die Einrichtung eines brandneuen Komplettsystems zur Eigenstromerzeugung und -verwendung für Elektroautos in privaten Wohngebäuden. Die geförderten Elemente beinhalten:

  • Eine Photovoltaik-Anlage (PV) mit mindestens 5 kWp Leistung.
  • Einen Batteriespeicher mit mindestens 5 kWh Kapazität.
  • Eine nicht für die Öffentlichkeit zugängliche Ladestation wie eine Wallbox oder Ladesäule mit mindestens 11 kW pro Ladepunkt.
  • Essentielle Zusatzanlagen, z. B. Wechselrichter, EMS und Netzanschluss.

Erforderliche Bedingungen für die Förderung

Die Antragsteller sollten beachten:

  • Alle Hauptkomponenten – Ladestation, PV-Anlage und PV-Stromspeicher – sollten gleichzeitig und brandneu bestellt werden.
  • Miet- oder Ratenkauf der Systeme ist zulässig, solange der Antragsteller am Ende des Vertrags der Eigentümer ist.
  • Der Besitz oder eine verbindliche Bestellung eines eigenen batteriebetriebenen Elektroautos (Kauf oder Leasing mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten) ist notwendig.
  • Ein selbstgenutztes Wohngebäude muss vorhanden sein.
  • Der erzeugte Solarstrom sollte vor allem zum Laden des Fahrzeugs genutzt werden.
  • Professionelle Installation durch ein Fachunternehmen ist ein Muss.

Weitere wichtige Hinweise

  • Der Förderbetrag wird nur dann gewährt, wenn alle drei Hauptkomponenten (PV-Anlage, Speicher, Ladestation) neu gekauft werden. Bereits vorhandene Teile sind nicht förderfähig.
  • Das komplette System – bestehend aus PV-Anlage, Solarstromspeicher und Ladestation – muss nach der Inbetriebnahme für mindestens sechs Jahre genutzt werden. Die KfW kann bei einem Verkauf innerhalb von sechs Jahren den Zuschuss zurückfordern.
  • Ein batteriebetriebenes Elektroauto ist essenziell und muss nach der Inbetriebnahme des Systems für mindestens drei Jahre in Gebrauch bleiben.

Höhe und Zusammensetzung der Förderung

Die maximale Unterstützung im Rahmen des Programms „Solarstrom für Elektroautos 442“ beträgt beeindruckende 10.200 €. Diese Summe resultiert aus unterschiedlichen Beiträgen für verschiedene Komponenten:

  • Ladestation: Eine Leistung von mindestens 11 kW wird mit 600 € pauschal unterstützt. Bei der Option des bidirektionalen Ladens erhöht sich dieser Betrag auf 1.200 €.
  • PV-Anlage: Für Anlagen mit einer Leistung von mindestens 5 kWp beträgt die Förderung 600 € je kWp, wobei der maximale Zuschuss 6.000 € nicht übersteigen sollte.
  • PV-Speicher: Bei Speichern mit einer Kapazität von mindestens 5 kWh beläuft sich die Unterstützung auf 250 € je kWh, wobei der maximale Betrag auf 3.000 € begrenzt ist.

Welche Ladestationen qualifizieren sich für die Förderung?

Details zu den förderfähigen Ladestationen werden in Kürze auf der KfW-Website bereitgestellt. 

Praxisbeispiel nach KfW

Stellen Sie sich vor, eine Person kauft ein Elektroauto und möchte zu Hause eine Ladestation, eine PV-Anlage und einen PV-Speicher installieren:

Ladestation mit 11 kW

  • Kosten: 2.000 €
  • Finanzierung: Zuschuss für Ladestation (pauschal)
  • Betrag: 600 €

PV-Anlage mit 9 kWp

  • Kosten: 20.000 €
  • Finanzierung: Zuschuss für Photovoltaikanlage (9 x 600 €)
  • Betrag: 5.400 €

PV-Speicher mit 8 kWh

  • Kosten: 10.000 €
  • Finanzierung: Zuschuss für Solarstromspeicher (8 x 250 €)
  • Betrag: 2.000 €

Insgesamt summieren sich die Kosten der Investition auf 32.000 €, wobei eine Fördersumme von 8.000 € gewährt wird.

Kurz und bündig: Das Programm „Solarstrom für Elektroautos 442“

Ab dem 26. September 2023 steht Bürgern die neue Unterstützung „Solarstrom für Elektroautos 442“ zur Verfügung. Das Programm ist bis zum 30. Juni 2024 aktiv. Interessierte können einen Zuschuss von bis zu 9.600 € für die Kombination aus Ladestation (mindestens 11 kW), PV-Anlage (mindestens 5 kWp) und Batteriespeicher (mindestens 5 kWh) erhalten. Zusätzlich gibt es einen Innovationsbonus für das bidirektionale Laden, der den Gesamtzuschuss auf 10.200 € erhöht.

Dieses Angebot richtet sich an Eigentümer selbst bewohnter Immobilien, die entweder bereits ein Elektrofahrzeug besitzen oder dieses zum Zeitpunkt der Antragsstellung bestellt haben, sei es durch Kauf oder Leasing. Ein zentraler Punkt: Der selbst produzierte Solarstrom sollte hauptsächlich zum Laden des Elektrofahrzeugs verwendet werden.

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Über den Autor

Hallo, ich bin Mike Seeger, Elektroingenieur und begeisterter Solarteur. Meine Leidenschaft für Photovoltaik und erneuerbare Energien hat mich nicht nur zum Mitgründer von inselvolt gemacht, sondern auch zu einem überzeugten Erzähler und Ratgeber in dieser dynamischen Branche.

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